Den 1. Mai gibt es. Sogar offiziell. Als Tag der Arbeitnehmer.
Aber:
Wenn die Menschenrechte wenig beachtet werden – wieso sollten dann die Arbeitnehmerrechte Achtung finden?
Aktuelle Nachrichten von Amnesty International zur Situation von Gewerkschaftern in Kolumbien. Auf der Seite findet ihr auch den Jahresbericht 2012.
In Cali fand so gut wie keine Veranstaltung statt. Video aus Bogota.
Der Mindestlohn beträgt 600.00 COP = ca. 250 €.
Hier ein interessanter Link aus dem Deutschen Bundestag.
Wichtigste arbeitsrechtliche Bestimmungen
2006-12-04
Seit 2003 besteht in Kolumbien ein flexibleres
Beschäftigungsrecht. Die Arbeitszeit eines
normalen Arbeitstages wurde von 6 bis 22 Uhr
(vorher 18 Uhr) ausgedehnt. Der Rest gilt als
Nachtarbeit und muss dementsprechend extra
vergütet werden (derzeit 35% Zuschlag). Die
gesetzlich zulässige wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 48 Stunden. Ein freier Tag pro Woche
ist obligatorisch und kann auch auf den
Sonntag fallen.
Ab 2014 treten neue Richtlinien für das
Pensionierungsalter in Kraft. Männliche
Arbeitnehmer dürfen sich dann erst ab 62
Jahren (bis dahin: weiterhin 60 Jahre),
weibliche Arbeitnehmerinnen erst ab 57
Jahren (bis dahin: weiterhin 55 Jahre)
pensionieren lassen.
Der Arbeitgeber muss 75% der
Versicherungsbeiträge, wie Kranken-, Renten-
und Arbeitsunfallversicherung jedes
Arbeitnehmers bezahlen, die restlichen 25%
werden vom Gehalt einbehalten und müssen
ebenfalls abgeführt werden.
….zur allgemeinen Situation hier demnächst mehr